Bürgermeister Thorsten Vaupel hat am 22. November 2021 den Haushalt 2022 in der Sitzung der Gemeindevertretung des Marktfleckens Frielendorf eingebracht. Nachstehend seine Rede.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

sehr geehrte Damen und Herren!

[Es gilt das gesprochene Wort]

Im Namen des Gemeindevorstandes bringe ich die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 ein. Dies ist meine sechste und zugleich letzte Einbringungsrede zum Haushalt des Marktfleckens Frielendorf.

Die Corona-Pandemie und deren Auswirkungen hinterlassen bereits seit dem Jahr 2020 und werden weiterhin tiefe Spuren nicht nur bei den Gemeindefinanzen hinterlassen. Im Gegensatz zum Jahr 2020 mussten wir in 2021 aber nicht das Instrumentarium der haushaltswirtschaftlichen Sperre gemäß § 107 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) anwenden.

Die Zeit seit Frühjahr 2020 hat gezeigt, wie auf einmal alles, was geplant war, in den Hintergrund rücken kann. Seither bestimmt über weite Strecken das Coronavirus unseren Alltag, ein Virus, das wir nicht kannten und für das wir alle keinen Masterplan in der Schublade hatten. Uns alle hat dieses Virus vor große Herausforderungen gestellt und uns allen viel abverlangt. Leider ist noch kein Ende in Sicht. Die Unsicherheiten über das, was kommt, beschäftigen uns jeden Tag aufs Neue. Und die in den vergangenen Wochen bundesweit rasant angestiegen Infektionszahlen führen uns nur allzu deutlich vor Augen, dass die Krise noch nicht vorbei ist. Es besteht weiterhin die besondere Herausforderung, die Balance zwischen Pandemiebekämpfung und „Normalität“ zu wahren. Aber was ist im Moment noch normal?

Mit Sorge blicke ich auf Menschenfeindlichkeit und eine vergiftete Debatte, die unter dem Deckmantel der freien Meinungsäußerung auf eine Stufe gehoben wird mit demokratischer politischer Kultur. Der aktuelle Mangel an persönlichen Begegnungen verschärft noch die Unerbittlichkeit der Auseinandersetzungen. Leider wird diese Situation durch die Corona-Krise noch beschleunigt, da die digitale Kommunikation einen noch höheren Stellenwert erlangt und noch unüberschaubarer wird. Der persönliche Austausch fand durch Kontaktbeschränkungen und Lockdowns nur noch sehr eingeschränkt statt. Man kann Entscheidungen und Vorhaben kaum noch im persönlichen Gespräch erklären. Das führt dazu, dass einige Mitbürgerinnen und Mitbürger nur noch in ihrer eigenen Blase leben. Das erfüllt mich mehr mit Sorge als unsere finanzielle Situation.

Und das bringt mich zurück zum Haushalt für das Jahr 2022.

Gerade in Zeiten wie diesen zahlt es sich im wahrsten Sinne des Wortes aus, dass sich die finanzwirtschaftliche Situation des Marktfleckens Frielendorf in den letzten Jahren erheblich verbessert hat. Insbesondere konnten die Ziele der Schutzschirmvereinbarung mit dem Land Hessen erreicht werden. In den Haushaltsjahren 2015 bis 2020 wurden aufgrund erheblicher Sparbemühungen Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses erwirtschaftet.

„Spare in der Zeit, dann hast Du in der Not“. Diese Weisheit gilt nach wie vor und so haben wir in Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen vorgesorgt und Rücklagen gebildet. Wir können zwar den Haushalt 2022 im Plan wiederum ausgeglichen gestalten, aber wenn es sein muss, können wir auf eben diese Rücklagen zurückgreifen. Genau dafür sind sie ja da – für Notzeiten.

Aber zur Wahrheit gehört auch, dass dies nicht bei allen Bürgerinnen und Bürgern für Verständnis gesorgt hat, aber ich stehe nach wie vor dazu. „Nein“ zu sagen ist immer schwieriger als „Ja“ zu sagen. Und ich habe in meiner Amtszeit bei finanziellen Wünschen leider mehr „Nein“ als „Ja“ sagen müssen. Und die Betonung liegt auf „müssen“. Zeitweise hatte ich die Rolle eines – sehen Sie mir bitte die etwas überspitzte Formulierung nach - Insolvenzverwalters. Diese Rolle kostet viel Zeit und Kraft und auf Dauer ist das definitiv kein schöner Umstand für die eigene Lebenssituation.

Durch unsere Konsolidierungsanstrengungen in den vergangenen Jahren konnten wir die Auswirkungen der Corona-Pandemie bislang ohne drastische Einschnitte verkraften. Wir konnten eine Neuverschuldung, vor nicht allzu langer Zeit haben wir uns noch über die Vermeidung einer Nettoneuverschuldung gefreut, vermeiden und haben zudem die Zukunft des Standorts Frielendorf nicht durch Investitionskürzungen aufs Spiel gesetzt. Klar ist, dass man immer mehr machen kann. Und so wird es immer Kritiker geben, die mehr wollen als finanziell möglich respektive vertretbar ist. So haben wir auch nicht an der Realsteuerschraube gedreht und die Hebesätze der Gewerbesteuer sowie der Grundsteuer A und B nicht erhöht.

Zum Vergleich: Der durchschnittliche Hebesatz bei der Grundsteuer B der 27 Kommunen im Schwalm-Eder-Kreis stieg im Jahr 2021 leicht, nämlich um zwei Punkte auf nun 452 Prozent. Dieser Wert liegt unter dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden, der 2020 475 Prozent betrug.

Mit einer durchschnittlichen Belastung bei der Grundsteuer A von 442 Prozent (+2) liegen die Kommunen des Schwalm-Eder-Kreises über dem hessischen Vorjahres-Schnitt von 418 Punkten.

Bei der Gewerbesteuer liegen die Kreiskommunen mit durchschnittlichen 393 Prozent knapp über dem hessischen Schnitt von 2020 (387 Prozent).

Zum Vergleich hierzu: Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B betragen im Marktflecken Frielendorf 365 Prozent und der Hebesatz für die Gewerbesteuer 380 Prozentpunkte.

Bei der Gewerbesteuer sind lediglich zwei Kommunen im Schwalm-Eder-Kreis „günstiger“ als wir und bei der Grundsteuer B sogar nur eine Kommune! Wer hätte das vor ein paar Jahren für möglich gehalten?!

Das müssen wir weiterhin im Blick haben, denn kommunale Steuern und Abgaben spielen bei Standortentscheidungen von Unternehmen und auch bei der Wohnortwahl eine große Rolle.

Seit November 2012 war der Marktflecken Frielendorf unter dem Schutzschirm des Landes Hessen. Als neunte von 32 Kommunen in NordOstHessen haben wir die Voraussetzungen für einen Zuständigkeitswechsel der Finanzaufsicht nach dem Ausscheiden aus dem Schutzschirm des Landes Hessen erfüllt. Wir haben den Konsolidierungsvertrag mit dem Land Hessen abgearbeitet und damit ist im Oktober dieses Jahres die Zuständigkeit für die Genehmigung der gemeindlichen Haushaltsführung vom Regierungspräsidium Kassel wieder zum Landkreis Schwalm-Eder übergegangen.

Meine Damen und Herren, der Gemeindevorstand hat den zur Beratung und Beschlussfassung vorliegenden Haushaltsplan 2022 in seiner Sitzung am 8. November 2021 aufgestellt.

Grundlage für die Haushaltsplanung 2022 des Marktfleckens Frielendorf ist der Finanzplanungserlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS) vom 27. September 2021. Die veröffentlichten Orientierungsdaten für die Finanzplanung bis zum Jahr 2025 beruhen auf den Ergebnissen der 160. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom 10. bis 12. Mai 2021 (Mai-Steuerschätzung 2021).

Der Gemeindevorstand hat auf der Grundlage der kassenwirksam vereinnahmten Steuern, Gebühren und Zuweisungen in den ersten neun Monaten 2021 eine vorsichtige Einschätzung zur finanzwirtschaftlichen Entwicklung getroffen. Darüber hinaus wurden weitgehend alle Ausgabepositionen der Gemeinde geprüft und vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltssituation angepasst bzw. fortgeschrieben.

Gebühren- oder Steueranpassungen sind nicht Gegenstand der Haushaltsplanung 2022.

Das ist vor dem Hintergrund der jetzigen gesamtwirtschaftlichen Situation schon ein kleiner Erfolg.

Auf diesen Grundlagen setzt der Haushaltsplan 2022 mit Erträgen von 15.841.603 Euro und Aufwendungen von 15.767.957 Euro auf, der ein positives Jahresergebnis von 73.646 Euro im ordentlichen Ergebnis und von 27.450 Euro im außerordentlichen Ergebnis vorsieht.

Nachfolgend gehe ich näher auf einzelne Eckpunkte ein.

Bei den Sach- und Dienstleistungen wurden in den vergangenen Jahren zur Erreichung der Schutzschirmziele bereits größte Anstrengungen zur Kostenreduzierung unternommen. Das war und bleibt die Stellschraube schlechthin. Für das aktuelle Haushaltsjahr 2021 wurden Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen von 2.489.160 Euro geplant und bisher zusätzlich überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 100 HGO von 137.300 Euro beschlossen. Für das kommende Haushaltsjahr 2022 sind Aufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 2.634.650 Euro geplant.

Aufgrund der finanzwirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie sind nur allgemeine Kostensteigerungen und unabweisbare Unterhaltungsaufwendungen für die gemeindlichen Liegenschaften und das Infrastrukturvermögen eingeplant. Dies gilt es im Haushaltsvollzug zu beachten.

Nach wie vor ist für unsere kreisangehörige Gemeinde problematisch, dass die Umlageverpflichtungen an den Landkreis (Kreis- und Schulumlage) höher ausfallen als die Schlüsselzuweisungen des Landes an die Gemeinde.

Für das Haushaltsjahr 2022 werden auf dieser Grundlage Aufwendungen bzw. Auszahlungen für die Kreis- und Schulumlage in Höhe von 4.479.378 Euro eingeplant. Durch eine Inanspruchnahme von Rückstellungen wird der Ergebnishaushalt 2022 um 193.600 Euro entlastet.

Im Haushaltsjahr 2022 vermindert sich aufgrund einer geringeren Steuerkraft der Gemeinde die Netto-Belastung im Saldo der Schlüsselzuweisungen und der Umlageverpflichtungen an den Landkreis voraussichtlich um 81.275 Euro auf 431.249 Euro.

Die Belastung hatte sich – trotz Absenkung der Kreis- und Schulumlage in den Jahren 2018 und 2019 – in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. Zuletzt hat der Kreistag des Schwalm-Eder-Kreises in seiner Sitzung am 22. Februar 2021 für das Haushaltsjahr 2021 den Hebesatz der Kreisumlage um 0,5 auf 28,41 Prozentpunkte abgesenkt und gleichzeitig den Hebesatz der Schulumlage um 0,5 auf 18,49 Prozentpunkte erhöht. Während im Jahr 2018 noch 299.304 Euro aus eigenen Finanzmitteln abzuführen waren, stieg die Belastung im Jahr 2019 auf 353.161 Euro und im Jahr 2020 auf 475.673 Euro. Im laufenden Haushaltsjahr 2021 erhöht sich die Netto-Belastung auf 512.524 Euro.

In den Haushaltsjahren 2017, 2018 und 2019 hat die Gemeinde kontinuierlich steigende Bruttoerträge der Gewerbesteuer in Höhe von 1.158.663 Euro, 1.277.736 Euro bzw. 1.373.271 Euro vereinnahmt. Im Haushaltsjahr 2020 konnten wir geringere Gewerbesteuererträge in Höhe von 1.164.273 Euro durch eine Kompensationszuweisung von Bund und Land ausgleichen. Im laufenden Haushaltsjahr 2021 werden Gewerbesteuererträge von lediglich 916.000 Euro erwartet.

Die Steuerprognosen sind zwar optimistisch, aber aus dem Blickwinkel des „vorsichtigen Kaufmanns“ werden für das kommende Haushaltsjahr 2022 Gewerbesteuererträge nur in Höhe von 1.050.000 Euro geplant. Wie es tatsächlich kommt, kann ich vor dem Hintergrund der aktuell sehr dynamischen Situation nicht abschätzen.

Unter Berücksichtigung der finanzwirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie wird erst ab dem Jahr 2025 eine Erholung bei den gemeindlichen Gewerbesteuererträgen erwartet.

Aufgrund von geringeren Gewerbesteuererträgen müssen voraussichtlich im Haushaltsjahr 2021 Zahlungsverpflichtungen für die Gewerbesteuerumlage von 84.368 Euro (Planansatz: 95.974 €) und für die Heimatumlage von 52.429 Euro (Planansatz: 59.641 €) abgeführt werden. Auf der Grundlage der geplanten Gewerbesteuererträge von 1.050.000 Euro sind für das Haushaltsjahr 2022 Zahlungsverpflichtungen für die Gewerbesteuerumlage von 96.711 Euro (9,21 % der geplanten Bruttoerträge aus der Gewerbesteuer) und für die Heimatumlage von 60.100 Euro geplant.

Auf der Grundlage des Finanzplanungserlasses wird für das Haushaltsjahr 2022 der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Höhe von 3.580.899 Euro (+5,5 %) eingeplant. Aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer werden 211.492 Euro (-13,0 %) erwartet.

Auf der Aufwandsseite sind Personal- und Versorgungsaufwendungen im Jahr 2022 in Höhe von 3.781.084 Euro, davon 3.212.800 Euro für Personal- und 568.284 Euro für Versorgungsaufwendungen, geplant. Hierbei ist bereits die zusätzliche Bildung von Rückstellungen für beamtenrechtliche Pensionsverpflichtungen aufgrund des Bürgermeisterwechsels berücksichtigt. An dieser Stelle sei der Hinweis gestattet, dass für meine Person ab dem 21. Mai 2022 keine Pension zu zahlen ist. Nach der Neuregelung erhalte ich erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ein Altersruhegeld für meine 6-jährige Amtszeit.

In der mittelfristigen Finanzplanung werden bei den Personalaufwendungen jährliche Steigerungsraten im Jahr 2023 von 1,9 Prozent und in den Jahren 2024 und 2025 von 2,5 Prozent berücksichtigt.

Der Stellenplan zum Haushaltsplan 2022 enthält gegenüber dem Vorjahr eine unveränderte Anzahl an Planstellen. Auf die eingehenden Erläuterungen im Vorbericht zum Stellenplan nehme ich Bezug.

Die Schulden im gemeindlichen Haushalt beliefen sich gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2020 auf 19.377.121 Euro. Zum 31. Dezember 2021 wurde rechnerisch ein Schuldenstand von 18.119.838 Euro ermittelt. Im kommenden Haushaltsjahr 2022 sollen langfristige Kreditverbindlichkeiten für Investitionen in Höhe von rd. 1.178.000 Euro getilgt und zum Ende des Jahres 2022 ein Schuldenstand von 16.941.838 Euro erreicht werden.

Neue Kredite zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen sind indes im Haushaltsjahr 2022 nicht erforderlich und somit nicht geplant.

Das heißt: Die Gemeinde hat wie in den vergangenen Jahren ausreichend finanzielle Mittel, um Investitionen zu tätigen.

Dennoch sind die hohen Verpflichtungen aus Kreditverbindlichkeiten kritisch zu sehen, die in einer Situation hoher Zahlungseingänge und Zahlungsmittelbestände getragen werden können, jedoch in Zeiten zurückgehender Steuereinnahmen zu einer angespannten Finanzlage führen könnten.

Seit dem Haushaltsjahr 2019 müssen die Änderungen zur Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) im Zusammenhang mit dem Landesprogramm „Hessenkasse“ beachtet werden.

Aus „Kassenkrediten“ wurden „Liquiditätskredite“, die lediglich zur Aufnahme vorübergehender Liquiditätslücken gestattet werden und grundsätzlich bis zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres vollständig zurückgeführt werden müssen. Des Weiteren hat die Gemeinde den Höchstbetrag der Liquiditätskredite bedarfsgerecht aufgrund einer dokumentierten Liquiditätsplanung festzusetzen. Für das Haushaltsjahr 2022 werden Liquiditätskredite in der Haushaltssatzung aufgrund der immer noch sehr guten Kassenlage nicht veranschlagt.

Darüber hinaus hat die Gemeinde nach Maßgabe des § 106 Absatz 1 HGO einen Liquiditätspuffer aufzubauen. Entsprechend der landesgesetzlichen Vorgabe sollen mindestens zwei Prozent der Summe der durchschnittlichen Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in den letzten drei Jahren als Liquiditätspuffer dienen. Demnach hat der Marktflecken Frielendorf für das Haushaltsjahr 2022 einen Liquiditätspuffer in Höhe von 252.000 Euro aufzubauen. Die Gemeinde wird zum 1. Januar 2022 voraussichtlich einen Finanzmittelbestand von 4.444.242 Euro ausweisen. Die Vorgaben des § 106 Absatz 1 HGO zur Liquiditätsreserve werden somit erfüllt.

Gerade in der Krise sind Investitionen zur Stützung der einheimischen Wirtschaft sehr wichtig und deshalb werden wir an dieser Stelle nicht sparen. Die Gemeinde wird weiterhin ihren Beitrag dafür leisten und ihrer Verantwortung gerecht werden. Dennoch geht es wie in jüngster Vergangenheit darum, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Und das sind Projekte, bei denen, auch coronabedingt, der größte Handlungsbedarf besteht, sowie Vorhaben, die nachhaltig sind und uns zukunftsfähig machen.

Mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf ist der Spagat zwischen gerade jetzt dringend erforderlichem Investieren und nach wie vor notwendigem Sparen geglückt.

Für Investitionen sieht der Haushaltsplan 2022 Auszahlungen in Höhe von 2.370.000 Euro vor. Einzahlungen aus investiven Zuschüssen, Zuweisungen und Investitionsbeiträgen sind in Höhe von 676.500 Euro geplant. Dies ergibt eine Nettoinvestitionssumme von 1.693.500 Euro. Finanziert werden die Investitionen aus Überschüssen des Finanzhaushaltes. Die Aufnahme von neuen Krediten ist – wie bereits ausgeführt – nicht vorgesehen.

Wie in den letzten Jahren setzt das Investitionsprogramm der Gemeinde in den Jahren 2022 bis 2025 einen Schwerpunkt auf den Erhalt und die grundhafte Erneuerung und Modernisierung der bestehenden Infrastruktur. Hervorzuheben sind die umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen der kommunalen Kindertagesstätten in den Ortsteilen Lenderscheid und Obergrenzebach, die bereits im Haushaltsplan 2021 mit geplanten Investitionen in Höhe von 1.760.000 Euro veranschlagt wurden. Für die Ev. Kindertagesstätte sind Auszahlungen von 25.000 Euro geplant. Darüber hinaus sind Investitionsauszahlungen von 150.000 Euro für eine Wald-Kindertagesstätte eingeplant.

Im Bereich der Abwasserbeseitigung sind 155.000 Euro für Kanalbaumaßnahmen und Investitionsmaßnahmen in den Kläranlagen vorgesehen.

Im Bereich der Wasserversorgung sind 70.000 Euro für den Leitungsbau eingestellt.

Für die Erschließung von Gemeindestraßen und die Erneuerung von Gehwegen sind Auszahlungen von 200.000 Euro vorgesehen. Für die Errichtung barrierefreier Bushaltestellen sind Auszahlungen von 170.000 Euro veranschlagt.

Im Rahmen der Dorferneuerung sind Auszahlungen für die Renaturierung der Ohe im Ortsteil Verna mit 200.000 Euro geplant.

Weitere größere Investitionsauszahlungen sind u. a. vorgesehen für die Kinderspielplätze (10.000 €), Modernisierung der Friedhofshallen (30.000 €), Errichtung eines Kleinspielfeldes am Campingplatz/Sportgelände (20.000 €), Modernisierung der Dorfgemeinschaftshäuser (40.000 €), Modernisierung der Freibäder in Großropperhausen und Frielendorf (20.000 €), Modernisierung Betreutes Wohnen im „Bruchäckerweg“ (80.000 €) und die Förderung von Vereinen für investive Maßnahmen (20.000 €).

Für die Anschaffung von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten des gemeindlichen Bauhofes (u. a. neuer Kommunaltraktor mit Anbaugeräten) sind Auszahlungen von 255.000 Euro und für die Freiwillige Feuerwehr von 390.000 Euro (LF 10 KatS für die FF Leimsfeld und TSF-W für die FF Welcherod) vorgesehen. Darüber hinaus stehen 80.000 Euro für die Umrüstung der Sirenenanlagen auf Digitalfunk sowie in einem ersten Schritt 25.000 Euro für die Errichtung einer Notstromversorgung für kommunale Einrichtungen der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Rahmen des Katastrophenschutzes zur Verfügung.

Ein in naher Zukunft drohender Mangel an Hausärztinnen und Hausärzten muss unbedingt vermieden werden. Deshalb werden für die Förderung der ärztlichen Versorgung zunächst Mittel in Höhe von 15.000 Euro bereitgestellt.

Eine weitere wichtige Maßnahme wird die Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur in der Erlebniswelt Silbersee sein. Dies ist unabhängig von dem viel diskutierten Projekt der „Affen am Silbersee“ zu sehen. Gerade die Diskussionen haben bislang gezeigt, dass in der Hochsaison am Silbersee die bisherige Infrastruktur nicht ausreichend ist und dringender Handlungsbedarf besteht. Wir konnten, nachdem absehbar war, dass wir die Schutzschirmauflagen erfüllen, wieder verstärkt in die touristische Infrastruktur investieren und müssen dies auch weiterhin tun. Der Tourismus ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor in unserer Gemeinde. Mit der Erlebniswelt Silbersee haben wir ein sehr attraktives Ferien- und Naherholungsgebiet und verfügen über kulturgeschichtliche Schätze. In den letzten Jahren wurde ein Mehrgenerationenspielplatz am Eingang des Feriendorfes errichtet, der Fußweg auf gemeindeeigener Seite des Sees sowie die Zufahrtsstraße zum WellnessParadies neu asphaltiert und ein Premium-Wanderweg steht kurz vor der Realisierung. Wir sollten weiterhin bestrebt sein, die touristische Infrastruktur – nicht nur für Touristen, sondern auch für Einheimische – auszuweiten.

Ich bitte daher eindringlich darum, dass diese geplanten Investitionen nicht unter ideologischen Gesichtspunkten gesehen werden, sondern vielmehr unter touristischen. Für den Radwegebau im Bereich des Silbersees (R15 Frielendorf-Silbersee) sind Auszahlungen von 200.000 Euro sowie für ein Parkraumkonzept am Silbersee 20.000 Euro vorgesehen.

Im vergangenen Jahr hatte ich berichtet, dass mit dem letzten Erschließungsabschnitt im Gewerbegebiet „Hollenbach“ begonnen werden soll und dass, wenn alles gut läuft und die Interessenten bei der Stange bleiben, die restlichen Grundstücke in 2021 verkauft werden. Das ist eingetreten!

Meine Damen und Herren, bereits in den vergangenen Jahren haben uns gezielte Investitionen, und zwar dort, wo zum einen der dringendste Handlungsbedarf besteht und womit wir zum anderen unsere Gemeinde in die Zukunft führen können, weitergebracht.

Bei allen Investitionen müssen die Folgekosten beachtet, berechnet und schlussendlich auch kommuniziert werden.

Ausgaben und Leistungen dürfen sich nicht an einnahmestarken Jahren orientieren!

Der Kurs einer soliden und sparsamen Haushaltspolitik sollte aus meiner Sicht in den kommenden Jahren konsequent fortgesetzt werden.

Ein besonderes Augenmerk ist hierbei weiterhin auf die Haushalte der kostenrechnenden Einrichtungen zu legen.

Bei dem Gebührenhaushalt der Wasserversorgung wurde durch die jahresbezogenen Kostenunterdeckungen zum Ende des Jahres 2020 ein kumulierter Fehlbetrag der Wasserversorgung von 67.154 Euro festgestellt. Der Fehlbetrag entspricht rechnerisch einer Gebührenunterdeckung von 0,09 Euro pro Kubikmeter der Wasserabgabemenge.

Im Haushaltsjahr 2021 war ein Überschuss von 18.060 Euro geplant. Aufgrund zusätzlicher Personal- und Sachaufwendungen wird dieser Überschuss leider nicht zu erzielen sein und wir werden das Haushaltsjahr wahrscheinlich mit einer Kostenunterdeckung von 24.608 Euro abschließen.

Im Gebührenhaushalt der Abwasserbeseitigung wird nach Kostenunterdeckungen in den Jahren 2017 und 2018 seit dem Jahr 2019 wieder ein jahresbezogener Überschuss erwirtschaftet.

Für das Haushaltsjahr 2021 wird ein Überschuss in Höhe von 185.283 Euro erwartet. Der Überschuss soll zum Abbau von Altfehlbeträgen verwendet werden.

Für das Haushaltsjahr 2022 werden höhere Aufwendungen erwartet, insbesondere für Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen der abwassertechnischen Anlagen.

Die Kalkulationsperiode für die Gebührenvorausberechnung endet mit Ablauf des Jahres 2022. Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Altfehlbeträge bis zum Ende des Kalkulationszeitraums vollständig abgebaut werden können.

Alles in allem hat die Gemeinde in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung inzwischen einen sehr stabilen Gebührenhaushalt und andere Kommunen haben uns längst kostenmäßig eingeholt und überholt.

Wie schon gewohnt weiße ich in diesem Zusammenhang aber darauf hin, dass wir die stetig steigenden Kosten bezüglich der Entsorgung des Klärschlamms im Auge behalten müssen. Fakt ist, dass wir die akute Klärschlamm-Not schon jetzt zu spüren bekommen. Und zwar im Geldbeutel…

Darüber hinaus darf man – positiv ausgedrückt – gespannt sind, welche Neuerungen die bevorstehende Novelle der Wasserrahmenrichtlinie des Umweltministeriums mit sich bringt und ob wir wie gewohnt auch in den kommenden Jahren unsere Teichkläranlagen in vollem Umfang nutzen dürfen und ob wir mit einem hohen finanziellen Aufwand technisch nachbessern müssen. Nach den dem aktuellen Entwurf des Maßnahmenprogramms für 2021 bis 2027 müssen wir auf vier Kläranlagen den Eintrag an Ammoniumstickstoff drastisch reduzieren und auf allen fünf Kläranlagen wird es wohl zusätzliche Anforderungen an die Phosphorverminderung geben. Ich befürchte, dass uns die Kosten für diese Ertüchtigungen in den kommenden Jahren salopp gesagt aus dem Ruder laufen werden.

Vor diesem Hintergrund, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden außerhalb der Abwasserentsorgung größere Investitionen im höheren sechsstelligen oder gar siebenstelligen Bereich kaum möglich sein, um nicht wieder in die Schuldenspirale zu geraten, aus der wir uns gerade so mühsam befreit haben. Aber das muss situativ erst in den kommenden Jahren entscheiden werden.

Absolut positiv ist dagegen, dass die im Sommer 2020 gestartete Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) im Bereich der Technischen Betriebsführung der Abwasseranlagen zwischen den Gemeinden Frielendorf und Knüllwald, den Städten Homberg (Efze) und Schwarzenborn sowie den Abwasserverbänden Oberes Beisetal und Oberes Efzetal gut angelaufen ist und sich in verschiedenen Situationen schon jetzt bewährt hat.

Überhaupt hat das Thema IKZ in den letzten fünf Jahren eine große Rolle gespielt und wird es auch weiterhin tun.

Die IKZ in den Bereichen Gemeinschaftskasse mit Vollstreckungsstelle Homberg (Efze) – Frielendorf – Schwarzenborn, das gemeinsame Steueramt Homberg (Efze) – Frielendorf – Schwarzenborn und die Ende letzten Jahres vereinbarte IKZ im Rahmen der Verwaltungsdigitalisierung haben gezeigt, wie einfach und gut IKZ funktionieren kann, wenn sich die „Köpfe“ verstehen.

Aktuell wird von den Verwaltungen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung für einen gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk vorbereitet, die voraussichtlich in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung im Dezember zur Abstimmung und Entscheidung vorgelegt wird. Darüber hinaus ist noch die IKZ für die Ordnungsverwaltung in der Pipeline.

Und zusammen mit der Stadt Homberg (Efze) loten wir eine IKZ in der Jugendpflege aus, die sich zurzeit in einer Erprobungsphase befindet.

Betonen darf ich an dieser Stelle, dass wir mit der IKZ keinesfalls unsere Eigenständigkeit aufgeben wollen, sondern vielmehr finanzielle Einsparpotenziale und auch die Chance nutzen, unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern und Unternehmen ein besseres Leistungsangebot zu machen. Zudem bietet die Digitalisierung gerade im Verwaltungsbereich Möglichkeiten, Ressourcen einfach zu bündeln und effizienter einzusetzen.

Wir sind auf dem besten Weg, die kommunale Verwaltung digital und zukunftssicher zu machen, ohne den Service für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu vernachlässigen.

Zum wiederholten Male muss ich an dieser Stelle konstatieren, dass zusätzliche Kosten aufgrund der guten Entwicklung der Kinderzahlen im Kita-Bereich erwartet werden.

Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Kinderbetreuung werden im laufenden Haushaltsjahr rd. 2.315.000 Euro betragen und sich im Jahr 2022 auf 2.508.760 Euro erhöhen. Daraus ergibt sich im Haushaltsjahr 2021 ein voraussichtlicher Finanzierungsanteil der Gemeinde von 1.050.429 Euro und für das Haushaltsjahr 2022 von 1.199.888 Euro. Ohne einen Taschenrechner in die Hand nehmen zu müssen ist ersichtlich, dass der Marktflecken Frielendorf den größten Anteil der ungedeckten Kosten für die Kinderbetreuung in den vier Kindertagesstätten trägt und diese aus den allgemeinen Steuermitteln der Gemeinde finanziert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, frühkindliche Bildung und Förderung ist ein hohes Gut und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Frühkindliche Förderung ist zudem effektive Familienpolitik und sichert Zukunft.

Schaut man in die Wahlprogramme der demokratischen Parteien zur diesjährigen Bundestagswahl, dann ist das absoluter Konsens. Alle im Bund, im Land wie in den Kommunen, alle sind sich einig, dass es von großer Bedeutung ist, Kinder frühzeitig zu fördern und eine ausreichende Anzahl an Betreuungsplätzen zur Verfügung zu stellen.

Doch wenn es ernst wird, sehen sich die Kommunen oft auf sich allein gestellt. Das ist auch beim Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz nicht anders. Obwohl es erst anders geplant war, bleibt die Hauptlast der Kosten für den Bau und den Betrieb der Kitas an den Kommunen hängen, und wie so oft wurde im Vorfeld weder abgeklärt noch sichergestellt, dass die Städte und Gemeinden die Umsetzung leisten können.

Wir haben in den zurückliegenden Jahren die Angebote für Kinderbetreuung stark ausgeweitet, und zwar in zeitlicher und qualitativer Hinsicht genauso wie unter Öffnung für die Altersgruppe unter drei Jahren. Das war und ist immer noch eine große organisatorische und finanzielle Herausforderung sowie Leistung. Es ist gut, dass seitens des Landes Hessen die Eltern von Kindern über drei Jahren von den Gebühren freigestellt wurden. Dies ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Es ist gut, dass die Eltern finanziell entlastet werden. Allerdings müssen auch die Kommunen noch deutlicher finanziell entlastet werden, da es sich um eine durch Bundes- und Landesrecht gestaltete Pflichtaufgabe handelt.

Kurzum: Den Städten und Gemeinden fehlt schlicht und ergreifend Geld für Investitionen und die Betriebskosten für Kitas! Die Kommunen brauchen ein dauerhaftes und vor allem unbürokratisches Investitionsprogramm für die Kitas.

Absolut positiv ist, dass in unserer Gemeinde Familienfreundlichkeit als Standortfaktor verstanden wird, um Menschen und Arbeitsplätze zu binden und die Lebensqualität zu steigern. Das macht uns wiederum sehr attraktiv. So ist zum Beispiel die Größenordnung unserer Schwimmbäder „einmalig in Hessen“. Einmalig sind aber auch die coronabedingten Defizite in den Jahren 2020 und 2021 in Höhe von jeweils rd. 800 Tsd. Euro. Zum Vergleich: In „normalen“ Jahren schreiben wir ein Defizit von ca. 500 Tsd. Euro. Dass wir trotzdem die Haushalte ausgeglichen gestalten können zeigt, dass wir mittlerweile finanziell solide aufgestellt sind. Diese Bade- und Freizeiteinrichtungen sind aber nicht nur für unsere Einwohnerinnen und Einwohner wichtig, sondern auch für unsere Urlaubsgäste. In meinen zusätzlichen Funktionen als Co-Geschäftsführer der WellnessParadies am Silbersee GmbH, 2. Vorsitzender der TAG Rotkäppchenland und 2. Vorsitzender des Vereins Frielendorf aktiv sowie als Mitglied des Tourismusbeirates des Schwalm-Eder-Kreises kann ich dies immer wieder nur unterstreichen und die Wichtigkeit hervorheben.

Ich komme nun am Ende meiner Rede noch zu ein paar allgemeinen Anmerkungen.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde am 28. Juni 2021 vom Gemeindevorstand festgestellt und dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) zur Prüfung vorgelegt. Ich habe Sie, meine Damen und Herren, am 12. Juli 2021 über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 unterrichtet.

Mit Vorlage des Jahresabschlusses 2020 ist eine wesentliche Voraussetzung zur Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Jahr 2022 erfüllt. Nach dem festgestellten ungeprüften Jahresabschluss 2020 wurde ein Überschuss im ordentlichen Ergebnis von 692.091 Euro und im außerordentlichen Ergebnis ein Überschuss von 49.290 Euro erwirtschaftet. Der Jahresabschluss 2020 wurde mit einer Bilanzsumme von 69.884.320 Euro festgestellt. Das Eigenkapital erhöhte sich um 741.381 Euro auf 27.905.450 Euro. Ihnen wurde eine Ausfertigung des vorläufigen, ungeprüften Jahresabschlusses mit Anhang und Anlagen zur Verfügung gestellt.

Wir sind trotz Corona-Krise auf dem Laufenden! Die hohe Schlagzahl in den vergangenen Jahren wurde belohnt, hat aber auch Spuren hinterlassen. Die Grenze der Belastbarkeit wurde oft erreicht.

An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung, denen ich viel zugemutet habe und die unter größter Kraftanstrengung diesen Erfolg erst möglich gemacht haben. Aber auch ein herzliches Dankeschön an die Mitarbeitenden des Bauhofs für ihren Einsatz sowie an die Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertagesstätten, die nicht nur in der jetzigen schwierigen Corona-Situation eine großartige Arbeit leisten und den Kindern ein Stück weit „Normalität“ und Sicherheit geben.

Gegenüber der Finanzaufsicht sind die Voraussetzungen zur Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2022 erfüllt. Der Haushalt 2022 ist wiederum genehmigungsfrei, weil keine genehmigungsbedürftigen Festsetzungen enthalten sind. Jedoch ist nach § 97 HGO die beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Dies gilt auch, wenn sie keine genehmigungsbedürftigen Festsetzungen enthält. Sofern die Haushaltssatzung keine genehmigungsbedürftigen Teile enthält, darf sie erst öffentlich bekannt gemacht werden, wenn die Aufsichtsbehörde innerhalb eines Monats nach Vorlage keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhebt. Sollte also reine Formsache sein.

Kurzes Fazit:

Wir haben in den letzten Jahren sehr viel geleistet und haben den Marktflecken aus finanzieller Sicht wieder auf die richtige Bahn gebracht. Der Schutzschirm wurde zugeklappt und wir haben uns definitiv nicht „kaputtgespart“. Und wir sind nach wie vor eine attraktive Gemeinde, die ihren Einwohnerinnen und Einwohnern sehr viel bietet.

In den vergangenen – mitunter schwierigen – Jahren haben wir immer ein Augenmerk darauf gelegt, an der „richtigen“ Stelle zu sparen. Wir sind gut aufgestellt, weil wir zurückhaltend gewirtschaftet, unsere Finanzen neu geordnet und uns mit der Umsetzung von Plänen auf die Projekte beschränkt haben, die die Kommune langfristig und nachhaltig finanzieren konnte beziehungsweise kann.

Letztmalig erfolgt an dieser Stelle meine jährliche Mahnung: Bei jeder Investition müssen wir aber die daraus resultierende Abschreibung im Auge behalten, die in künftigen Jahren den Ergebnishaushalt belastet. Wir haben gemessen an der Gemeindegröße ein sehr hohes Vermögen. Im Haushaltsjahr 2022 werden Abschreibungen auf das Anlagevermögen in Höhe von 2.772.100 Euro geplant. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (Zuweisungen, Zuschüsse sowie erhobene Beiträge) entlasten den Ergebnishaushalt um 1.075.600 Euro.

Im Saldo der Abschreibungen auf Vermögensanlagen und den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten wird mit einer Belastung von rd. 1,697 Mio. Euro für das Haushaltsjahr 2022 geplant.

In der Weihnachtszeit darf man auch Wünsche haben:

Ich wünsche mir wesentlich mehr Geld zur eigenverantwortlichen Verwendung auf kommunaler Ebene. Das wäre ein maßgeblicher Schritt bei der Entwicklung ländlicher Räume. So wichtig zweckgebundene Förderprogramme von EU, Bund und Ländern auch sein mögen, so gehen sie doch häufig an den spezifischen Bedürfnissen vor Ort vorbei. Die kennen die Verantwortlichen vor Ort selbst am besten!

Deshalb brauchen wir auch dringend weniger ausufernde Regelungen. Oft wird das Geld seitens der Kommunen deshalb nicht abgerufen, weil die Förderung viel zu kompliziert ist. Dazu kommen die kurzen Fristen für immer neue Programme. Der Begriff „Förderdschungel“ beschreibt dieses Problem zutreffend. Und dann gibt es zunehmend das Problem, die inzwischen zum Teil enormen Preissteigerungen werden bei den Förderzusagen nicht berücksichtigt. Einmal erteilt, bleibt der Deckel drauf. Das muss sich ändern!

Wir haben bislang gezeigt, dass wir Krise können und zusammenhalten. Wir haben gemeinsam angepackt und keine großartigen Diskussionen geführt. Die Arbeitsweise war eher pragmatisch und hemdsärmelig und nicht ideologisch. Diese Arbeitsweise sollte nach Möglichkeit beibehalten werden.

Lassen Sie uns aufeinander achtgeben – bleiben Sie gesund!

Ich bitte um Ihre Zustimmung und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!